Frankreich
Tierschutzrelevante Normen
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EU-Ebene
- Art. 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erkennt Tiere als fühlende Wesen („sentient beings“) an.
- Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
- Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen
- Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
- Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
- Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport
- Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
Nationale Ebene
- Art. 9 Loi relative à la protection de la nature (Naturschutzgesetz), seit 1976: Tiere als empfindungsfähige Wesen, die artgerecht gehalten/behandelt werden müssen.
- Art. 515-14 Code Civil (Zivilgesetzbuch), seit 2015: Tiere nun auch im Code Civil als empfindungsfähige Wesen anerkannt.
- Art. 521-1 und 521-2 Code Penal (Strafgesetzbuch), seit 1994: Verbot und Strafbarkeit der Tierquälerei und Strafbarkeit der Durchführung rechtswidriger Tierversuche.
- Art L214-3 Code rural et de la peche maritime (Gesetz über den Ländlichen Raum und Fischerei), seit 2010: Verbot der Tierquälerei und Verbot der Durchführung rechtswidriger Tierversuche.