Vollspaltenböden in der Schweine- und Rinderhaltung: Tierschutzrelevanz, Regelungen im österreichischen Tierschutzrecht und aktuelle höchstgerichtliche Judikatur
DOI:
https://doi.org/10.58590/leoh.2025.012Keywords:
Nutztierhaltung, Bodenbeschaffenheit, Vollspaltenböden, Platzangebot, Bewegungsfreiheit, ÜbergangsfristAbstract
Bodenbeschaffenheit und Platzangebot in Nutztierstallungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der dort gehaltenen Tiere. Aufgrund ihres hohen tierschädigenden Potenzials zählen vor allem Vollspaltenböden in Schweine- und Rinderställen zu den zentralen Problemen des Nutztierschutzes. Unabhängig davon, ob eine Vollspaltenbucht – wie künftig in der Schweinehaltung – nach dem Wortlaut des Tierschutzgesetzes (TSchG) strukturiert sein muss oder keine Strukturelemente aufzuweisen braucht, stellt sich in Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Tierschutzrelevanz von Vollspaltenböden und im Lichte der allgemeinen Bestimmungen des TSchG sowie des Staatsziels Tierschutz die Frage, ob Regelungen, welche die Haltung von Schweinen und Rindern auf Vollspaltenböden zulassen, gesetzes- und verfassungskonform sind, d.h. den in § 13 TSchG verankerten Grundsätzen der Tierhaltung und dem Staatsziel Tierschutz entsprechen. Mit dieser Frage hatte sich der VfGH aufgrund mehrerer Normenkontrollbeschwerden der Burgenländischen Landesregierung (2022 und 2023 im Hinblick auf Schweine sowie 2025 im Hinblick auf Rinder) zu befassen. Da die Beschwerden Mängel aufwiesen, waren sie vom VfGH zum Großteil zurückzuweisen. Allerdings wurde die fast 17-jährige Übergangsfrist, die der Gesetzgeber bestehenden Betrieben für die Umsetzung des Verbotes der Haltung von Schweinen in „unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ eingeräumt hatte, als verfassungswidrig aufgehoben, da die Interessen des Tierschutzes bei der Bemessung dieser Frist nicht adäquat berücksichtigt worden waren und die Übergangsfrist zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Haltern neuer und bestehender Anlagen geführt hätte. Die Neuregelung der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung und die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur werden zum Anlass genommen, die Normenkontrollverfahren aufzuarbeiten sowie Tierschutzrelevanz und Vereinbarkeit von Vollspaltenböden mit den allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes und mit dem Staatsziel Tierschutz zu beleuchten.
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