Grundlagenforschung, Tierversuche und Tierschutzrecht: Eine Auslegeordnung
DOI:
https://doi.org/10.58590/leoh.2025.004Schlagwörter:
Tierversuche, Grundlagenforschung, Güterabwägung, Unerlässlichkeit, TierversuchsbewilligungspraxisAbstract
Die Tierversuchsregulierung nach Schweizer Recht zeichnet sich durch eine hohe Regelungsdichte aus. Experimente, die mit einer Belastung für die Versuchstiere einhergehen, sind auf das unerlässliche Mass zu beschränken. Das heisst, sie müssen so ausgestaltet sein, dass sie das Versuchsziel mit einer möglichst geringen Belastung für die Versuchstiere erreichen können (instrumentale Unerlässlichkeit) und müssen unentbehrlich sein, um den verfolgten Zweck zu erreichen (finale Unerlässlichkeit). Zentral für die Beurteilung der finalen Unerlässlichkeit ist dabei die Durchführung einer Interessen- bzw. Güterabwägung zwischen den Belastungen der Versuchstiere und dem erwarteten Nutzen des Vorhabens. Schwierigkeiten bietet dabei insbesondere die Gewichtung des Nutzens von Grundlagenforschung, da bei dieser im Voraus nur schwer absehbar ist, ob und wann der geplante Erkenntnisgewinn für eine praktische Anwendung verwertbar gemacht werden kann. Dieser Aspekt muss jedoch gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Güterabwägung abgeschätzt und entsprechend gewichtet werden. Der vorliegende Aufsatz analysiert die rechtlichen Voraussetzungen für Tierversuche, legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Herausforderungen im Umgang mit Tierversuchen zwecks Grundlagenforschung und beleuchtet aktuelle Diskussionen zur Thematik.
Veröffentlicht
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Copyright (c) 2025 Devon Kunz

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International.