Tierspezifische Grundrechte für die Tiere als Teil des Rechtsstaats
DOI:
https://doi.org/10.58590/leoh.2024.008Schlagwörter:
Tierschutz, Tierrechte, Grundgesetz, Verfassung, Verfassungsrecht der TiereAbstract
Im Jahr 2002 verlieh der Deutsche Bundestag und Bundesrat dem ethischen Tierschutz mit einer Zweidrittelmehrheit Verfassungsrang. Diese Entwicklung ist massgeblich auf den zwölf Jahre dauernden Einsatz einer hoch engagierten Bürgerbewegung zum Schutz der leidensfähigen und tagtäglich insbesondere unter artwidrigen Haltungsbedingungen leidenden Tiere zurückzuführen. Der vorliegende Kurzbeitrag fragt danach, was aus dieser Neufassung des Artikel 20a Grundgesetz (GG) geworden ist und ob er die darin gesetzten Hoffnungen, den Tieren die Befreiung von rücksichtsloser Ausbeutung zu ermöglichen, erfüllen konnte. Sich aus einer kritischen Perspektive damit zu befassen, ist umso wichtiger, weil die Tiere, der Staat und die Menschen angesichts einer Vielzahl an neuen Bedrohungen mehr denn je darauf angewiesen sind.
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