Prüfungsbefugnis der Bewilligungsbehörden im Bereich Tierversuche – ein Vergleich der rechtlichen Vorgaben der EU und der Schweiz unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung
DOI:
https://doi.org/10.58590/leoh.2023.001Schlagwörter:
Tierversuche, Prüfungsbefugnis, Tierversuchsbewilligungsverfahren, Richtlinie 2010/63/EU, EU-VertragsverletzungsverfahrenAbstract
Die Frage, welche Prüfungsbefugnis den Behörden im Bewilligungsverfahren für Tierversuche zukommt, wird sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union immer wieder intensiv diskutiert, etwa in einem erst kürzlich durchgeführten und letztlich eingestellten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, welches diese Frage betraf. Auch in der Schweiz wirft das jüngst ergangene «Zebrafinken-Urteil» des Verwaltungsgerichts Zürich Fragen zur Rolle der kantonalen Bewilligungsbehörden und Tierversuchskommissionen auf. Insbesondere ist klärungsbedürftig, wie intensiv die zuständigen Behörden aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags ein Tierversuchsgesuch prüfen dürfen und müssen. Diese Entwicklungen geben Anlass, die Zuständigkeiten sowie die Prüfungsbefugnis und -pflicht der im Bewilligungsverfahren beteiligten Behörden in der Schweiz und der EU genauer zu beleuchten.
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