Kroatien: Höhere Strafen für das Aussetzen von Tieren
In Kroatien sind am 2. April 2024 Novellen des Strafgesetzbuches in Kraft getreten, die höhere Strafen für das Aussetzen, Quälen und Töten von Tieren vorsehen. Insbesondere sieht das neu geänderte Strafgesetzbuch längere Haftstrafen für das Aussetzen von Haustieren oder das Quälen von Tieren aus Profitgründen vor. Wer sich des Aussetzens von Tieren in seiner Obhut schuldig macht, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Diese Strafe erhöht sich auf bis zu zwei Jahre Haft, wenn das Aussetzen zum Tod des Tieres führt oder wenn eine grosse Anzahl von Tieren sich selbst überlassen wird. Darüber hinaus werden die Strafen für das Töten und Quälen von Tieren oder das Zufügen unnötiger Schmerzen oder Leiden von Tieren von einem Jahr auf zwei Jahre Haft angehoben. In Fällen, in denen solche Straftaten aus finanziellem Gewinnstreben begangen werden, können die Täter nun mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Als Präventivmassnahme kann ihnen auch der Erwerb und die Haltung von Tieren für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren untersagt werden.