Schweiz: Vernehmlassung Einfuhrverbot für Pelze und Deklarationspflicht für Stopfleber

11-04-2024

Der Bundesrat hat mit einer Medienmitteilung vom 10. April 2024 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen eröffnet. Er will die Einfuhr von tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten verbieten. Die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, bleibt hingegen auch nach der neuen Regelung möglich und wird in der Vorlage explizit geregelt. Zudem soll die Kennzeichnung gewisser Importprodukte verbessert werden, wobei verschiedene Deklarationspflichten vorgesehen sind, so unter anderem, dass Erzeugnisse aus der „Stopfmast“ von Gänsen und Enten mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 12. Juli 2024.