EU: Revidierte Richtlinie gegen Umweltkriminalität

28-03-2024

Am 26. März 2024 nahm der Rat der Europäischen Union die überarbeitete Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt förmlich an. Die Richtlinie stärkt die Ermittlung und Verfolgung von Umweltstraftaten, einschliesslich der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. Zum Beispiel deckt das Gesetz nun ausdrücklich den Online-Handel ab. Ausserdem wurde der Unterwasserlärm, der eine erhebliche Bedrohung für das Wohlergehen von Meeressäugern wie Walen und Delfinen darstellt, in die Liste der Straftatbestände aufgenommen. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden auch spezifische Sanktionen für Straftaten im Zusammenhang mit Wilderei und Handel mit Tieren eingeführt. Das Gesetz wird jedoch nur für Straftaten gelten, die innerhalb der EU-Grenzen begangen werden. Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, ihre Zuständigkeit auf Straftaten auszudehnen, die ausserhalt ihres Hoheitsgebiets begangen wurden. Das Gesetz ersetzt die vorherige Richtlinie aus dem Jahr 2008.