EMGR: Verbot von Schächten ohne Betäubung rechtens
In der Rechtssache Executief van de Moslims van België und andere gegen Belgien entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Belgien nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstösst und dass keine Verletzung des Diskriminierungsverbots vorliegt. Dieses Urteil bezieht sich auf ein Verbot der rituellen Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung in der flämischen und wallonischen Region Belgiens. Der EGMR stellte insbesondere fest, dass der Erlass solcher Dekrete, die das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung in der flämischen und der wallonischen Region faktisch verbieten, die reversible Betäubung für rituelle Schlachtungen jedoch zulassen, den Ermessensspielraum der nationalen Behörden in diesem Fall nicht überschritten hat. Der Gerichtshof betonte, dass er in dieser Entscheidung zum ersten Mal geprüft habe, ob das Ziel des Tierschutzes Einschränkungen der Religionsfreiheit rechtfertigen könne. Er stellte fest, dass das Verbot "in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stand, nämlich dem Schutz des Tierschutzes als Element der 'öffentlichen Moral'". Es liege daher kein Verstoss gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und kein Verstoss gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) vor.