EU: Gerichtshof der Europäischen Union verpflichtet Firma zu Tierversuchen für zwei kosmetische Inhaltsstoffe
Mit zwei Entscheiden (Fall-Nummern T‑655/20 und T‑656/20) vom 22. November 2023 verpflichtete der Gerichtshof der europäischen Union den deutschen Kosmetikhersteller Symrise gestützt auf die Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) für die Zulassung von zwei Inhaltsstoffen von Sonnenschutzmitteln Tierversuche durchzuführen. Der Hersteller der kosmetischen Inhaltsstoffe hatte zuvor Berufung gegen eine Entscheidung der europäischen Chemikalienagentur ECHA eingelegt, die von dem Hersteller Toxizitätstests an Tieren gefordert hatte. Es wird befürchtet, dass sich diese Entscheidung zum Massstab anderer Fälle entwickeln und weiteren Kosmetik-Tierversuchen Vorschub leisten könnte, selbst wenn diese seit langem als sicher für die Verwendung zugelassen sind. Im Gegensatz dazu hat die britische Regierung im Mai 2023 angekündigt, dass keine weiteren Genehmigungen für Tierversuche von Chemikalien, die ausschliesslich in Kosmetika verwendet werden, erteilt werden würden, auch nicht, um die Sicherheit der Verbraucher, der Arbeitnehmer und der Umwelt zu schützen.