EU: Rechtsvorschriften neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP; engl. Common Agricultural Policy, CAP) traten am 1. Januar 2023 drei Verordnungen in Kraft: Horizontale Verordnung, Verordnung über die GAP-Strategiepläne, sowie die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation. Die GAP ist mit etwas mehr als einem Drittel des EU-Budgets der grösste Förderbereich der EU. Sie hat die Aufgabe, die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz und den Umweltschutz in der EU zu stärken unter gleichzeitiger Forderung der ländlichen Entwicklung. Die neue GAP will ein Schlüsselinstrument bei der Umsetzung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der EU-Biodiversitätsstrategie sein. Die Wirksamkeit der neuen GAP wird indessen in hohem Masse davon abhängen, ob sich die Mitgliedstaaten verpflichten, den Tierschutz als Priorität in ihre nationalen Strategiepläne zur Umsetzung der Reform aufzunehmen. Weitere Informationen zur neuen GAP: https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy_de