Schweiz: Verwaltungsgericht lehnt Genehmigung für Tierversuch mit Schweregrad 3 ab (Zebrafinken-Entscheid)
Mit Urteil vom 24.11.2022 (VB.2021.00276) untersagte das kantonale Verwaltungsgericht Zürich einen Tierversuch des Schweregrades 3 (höchstbelastende Versuche) mit Zebrafinken zur Erforschung neuronaler Vorgänge des Vogelgesangs. Die Vorinstanz hatte – wie zuvor schon die kantonale Tierversuchskommission und das Veterinäramt – den Forschungsnutzen gestützt auf den Erkenntnisgewinn eines Gesamtprojektes beurteilt. Dadurch werde der wissenschaftliche Nutzen, der aus einer Kette von Tierversuchen resultiere, in unzulässiger Weise dem Tierleid gegenübergestellt, das allein mit dem streitbetroffenen Versuch verbunden sei, so das Verwaltungsgericht. Vielmehr müsse die Abwägung zwischen Belastung und Nutzen jeweils für den konkret beantragten Versuch getroffen werden. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass der wissenschaftliche Nutzen der Tierversuche zu hoch gewichtet wurde, womit das Tierschutzinteresse überwiege. Daher erweise sich der geplante Tierversuch i.S.v. Art. 19 Abs. 4 TSchG als unzulässig.