EU: Vorschlag zur Herabstufung des Wolfsschutzes
Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission eine gezielte Änderung der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vor, um den überarbeiteten Schutzstatus des Wolfs widerzuspiegeln. Mit dieser Anpassung soll die Richtlinie an das Berner Übereinkommen angeglichen werden, das den Wolf nun als „geschützt“ statt „streng geschützt“ einstuft. Die Kommission argumentierte, dass die vorgeschlagene Änderung den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Verwaltung ihrer lokalen Wolfspopulationen verschaffen würde, sodass sie Massnahmen ergreifen können, die besser an regionale Gegebenheiten angepasst sind. Dennoch bleibt der Wolf eine geschützte Art, weshalb Schutz- und Managementmassnahmen weiterhin seinen günstigen Erhaltungszustand gewährleisten müssen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit, strengere Schutzmassnahmen beizubehalten, sofern dies nach nationalem Recht erforderlich ist. Der Vorschlag zur Änderung der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden. Umweltorganisationen warnen jedoch, dass die geplante Herabstufung des Wolfsschutzes den Weg für weitreichendere Angriffe auf die EU-Naturschutzgesetze ebnen könnte.