Schweiz: Bundesrat unterstützt den Aktionsplan „Fische“

27-02-2025

Am 26. Februar 2025 hat der Bundesrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen in den Bereichen Tierschutz und OneHealth Stellung genommen:

  • Massnahmen zur Erhaltung der einheimischen Fischarten
    Die Motion 24.4317 "Fische. Damit unsere Flüsse, Seen und Teiche lebendig bleiben" von Céline Vara (Grüne Fraktion) fordert die Einführung eines Aktionsplans "Fische" nach dem Vorbild des "Aktionsplans Flusskrebse Schweiz". Angesichts des dramatischen Rückgangs der Fischbestände und der zunehmenden Gefährdung vieler Arten soll der Bundesrat Massnahmen zur Erhaltung der einheimischen Fischarten identifizieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf den Schutz und die Renaturierung von Lebensräumen, die Einrichtung nationaler Schutzgebiete für Fische und Krebse sowie die Vernetzung aquatischer Ökosysteme gelegt werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • PFAS-Belastung in der Umwelt
    Die Interpellation 24.4668 "PFAS-Belastung in der Umwelt", eingereicht von Franziska Ryser (Grüne Fraktion), thematisiert die Verbreitung von PFAS ("Ewigkeitschemikalien") in Böden, Gewässern und Lebensmitteln sowie mögliche Massnahmen zur Reduktion der Belastung. Der Bundesrat verweist auf laufende Untersuchungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU), die PFAS-Konzentrationen in Böden, Grund- und Oberflächengewässern analysieren. Ab 2026 soll das nationale Schadstoffmonitoring um PFAS erweitert werden. Zudem laufen Messkampagnen in verschiedenen Kantonen, und die Ergebnisse werden im Rahmen eines Berichts zu PFAS zusammengefasst. Ein generelles Moratorium für PFAS-haltige Stoffe sieht der Bundesrat nicht vor, da das Schweizer Chemikalienrecht solche Beschränkungen nicht vorsieht. Die Schweiz verfolgt jedoch eng die Regulierung von PFAS in der EU und prüft einen autonomen Nachvollzug entsprechender Regelungen. Der Bundesrat betont, dass Grenzwerte für PFAS regelmässig überprüft und bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden können. Dabei würden neben toxikologischen Daten auch Verhältnismässigkeit und Machbarkeit berücksichtigt.
  • Biodiversität auch im Grundwasser erfassen
    Der Bundesrat nahm zudem zur Interpellation 24.4555 "Biodiversität auch im Grundwasser erfassen" von Hasan Candan (SP) Stellung. Diese thematisiert die bislang wenig beachtete Vielfalt an spezialisierten Organismen im Grundwasser, die für die Wasserqualität und das Ökosystem von Bedeutung sind. Der Bundesrat bekräftigt seinen vorsorglichen Ansatz im Grundwasserschutz und verweist auf bestehende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der unterirdischen Gewässer. Eine Aufnahme der Grundwasserbiodiversität in die nationale Grundwasserbeobachtung (NAQUA) werde derzeit geprüft, wobei eine abschliessende Beurteilung für 2026 erwartet wird.
  • Keine kantonalen Ausnahmen des Widerhakenverbots
    Die Motion 24.4698 "Keine kantonalen Ausnahmen des Widerhakenverbots", eingereicht von Meret Schneider (Grüne Fraktion), fordert eine Anpassung der Tierschutzverordnung (TSchV), sodass keine kantonalen Ausnahmen vom Verbot der Verwendung von Angelhaken mit Widerhaken mehr möglich sind. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist darauf, dass das Verbot bereits umfassend und restriktiv geregelt sei. Ausnahmen sind nur in Seen und Stauhaltungen für Berufsfischende sowie Anglerinnen und Angler mit Sachkundenachweis zulässig. Diese Regelung, in Kraft seit 2014, sei das Ergebnis eines breit abgestützten Austauschprozesses und berücksichtige, dass Widerhaken in bestimmten Situationen tierschutzgerechter sein können, etwa beim Fang von Fischen mit geschlossener Schwimmblase, die beim schnellen Aufsteigen an die Wasseroberfläche Schäden erleiden.
  • Strategie zur Verringerung der Tierversuche
    Die Interpellation 24.4696 "Sucht der Bund nach einer Strategie zur Verringerung der Tierversuche?", ebenfalls eingereicht von Meret Schneider, erkundigt sich nach bestehenden und geplanten Massnahmen zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen. Der Bundesrat verweist auf das Nationale Forschungsprogramm "Advancing 3R" (NFP 79) und das 3R-Kompetenzzentrum (3RCC), die Alternativmethoden fördern. Während das 3RCC auf Bildung, Monitoring und Kommunikation fokussiert ist, unterstützt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) Forschungsprojekte zur Reduktion von Tierversuchen. Ein Schlussbericht zum NFP 79 im Jahr 2027 wird evaluieren, welche Fortschritte erzielt wurden und ob weitergehende Massnahmen erforderlich sind. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für eine institutionelle Neuausrichtung, da bestehende Programme eine breite Förderung sicherstellen.
  • Schutz der Bienen – Sofortmassnahmen gegen die Bedrohung durch die Asiatische Hornisse
    Die Motion 24.4338 von Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne Fraktion) fordert den Bundesrat auf, die Bedrohung der Bienen durch die Asiatische Hornisse dringlich zu behandeln und die Kantone in der Bekämpfung finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und verweist auf bestehende Massnahmen: Das BAFU unterstützt die Kantone in der Koordination und Überwachung, finanziert die Verbreitungskarte von Infofauna und subventioniert Ausbildungsmassnahmen. Zudem wird die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) revidiert, um den Einsatz von Bioziden gegen die Asiatische Hornisse auch im Wald zu ermöglichen. Der Bundesrat prüft zudem Anpassungen im Umweltschutzgesetz (USG) zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten.
  • Schutzstatus von Hecken als Hindernis für die Neuanlage von Hecken?
    Zur Interpellation 24.4546 von Christine Badertscher (Grüne Fraktion) betreffend den Schutzstatus von Hecken und dessen Auswirkungen auf die Neuanlage von Hecken nahm der Bundesrat ebenfalls Stellung. Die Interpellation weist darauf hin, dass der Schutz von Hecken zwar wichtig sei, aber gleichzeitig eine Hürde für deren Neuanlage darstelle. Der Bundesrat hält fest, dass Hecken gemäss Artikel 18 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) grundsätzlich besonders zu schützen sind. Allerdings unterliegen nicht sämtliche Hecken diesem Schutz. Auch für schutzwürdige Hecken mit ausreichender ökologischer Qualität gilt kein absoluter Schutz; sie dürfen beseitigt werden, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und ein angemessener Ersatz geschaffen wird. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, weiterführende Schutzbestimmungen zu erlassen. Bezüglich der Frage nach einer flexibleren Handhabung neu angelegter Hecken erachtet der Bundesrat einen Sonderstatus für solche Hecken als nicht zielführend. Der Bund fördert jedoch das Anlegen von Hecken im Rahmen des ökologischen Ausgleichs sowie über die landwirtschaftlichen Direktzahlungen. Die Anregung der Interpellation werde in die Überlegungen zum Bericht zum Postulat 23.3676 Z’graggen «Die Biodiversität auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbindlich stärken und erhöhen» einbezogen. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie die Biodiversität in der Schweiz unter anderem durch freiwillige Vereinbarungen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens verbessert werden kann.