Schweiz: Neue Tierschutzbestimmungen in Kraft getreten

03-02-2025

Am 1. Februar 2025 sind in der Schweiz neue Tierschutzbestimmungen in Kraft getreten, die das Tierwohl verbessern sollen. Die gewerbsmässige Einfuhr von Welpen unter 15 Wochen ist nun untersagt; lediglich private Halter dürfen jüngere Tiere persönlich vom ausländischen Züchter abholen. Zudem ist das Kupieren von Lämmer-Schwänzen fortan verboten, analog zu anderen Tierarten. Ein weiterer Schritt betrifft die Elektrobetäubung von Kaninchen, die nun ebenfalls ausdrücklich verboten ist. Auch im Tierversuchsbereich wurden Anpassungen vorgenommen. So dürfen beispielsweise nur noch so viele Tiere gezüchtet werden, wie für die Durchführung von Versuchen notwendig sind und auch für den Umgang mit Tieren, die im Versuch verwendet werden, gelten punktuell angepasste Bestimmungen. Tierschutzorganisationen bemängeln indessen, dass der Bund bei der Verordnungsrevision vielen wichtigen Anliegen wie zum Beispiel Anpassungen im Bereich der Bewegungsfreiheit von Tieren, dem Gewähren von Sozialkontakten oder auch klare gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzmassnahmen für landwirtschaftliche Tierhaltungen nicht nachgekommen ist.