Schweiz: Teilrevision der Tierschutzvorgaben durch Bundesrat verabschiedet
09-01-2025
Am 20.12.2024 verabschiedete der Bundesrat eine Teilrevision der bisher geltenden Tierschutzverordnung und passte damit nach eigenen Angaben die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand im Bereich Tierschutz an.
Die Änderungen treten zum 01. Februar 2025 in Kraft und regeln unter anderem ein höheres Mindestalter für Welpen bei der Einfuhr, eine Verbesserung für Nutztiere, einen Ausstieg aus dem Kükentöten und eine Verbesserung in der Versuchstierhaltung.
Zur Pressemitteilung des Bundesrates hier und zu den revidierten Verordnungen hier.