International (Völkerrecht)/Europa: Ständiger Ausschuss der Berner Konvention billigt Vorschlag der EU zur Lockerung des Wolfschutzes.

05-12-2024

Laut Pressemitteilung vom 03.12.2024 billigt der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf Vorschlag der EU eine Rückstufung des Wolfsschutzes.

Die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) ist ein internationaler Vertrag des Europarates im Bereich des Naturschutzes. Sowohl die EU als auch die Schweiz sind Vertragspartner der Berner Konvention. Das Lenkungsorgan des Vertrages ist der Ständige Ausschuss der Berner Konvention, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.

Die Hauptaufgabe des Ausschusses ist die Überwachung der Bestimmungen dieser Konvention, wozu er den Parteien Empfehlungen gibt und Änderungen an den Anhängen vornimmt, in denen die geschützten Arten aufgeführt sind.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Schweiz als Vertragspartnerin der Berner Konvention einen Vorschlag zur Rückstufung des Wolf-Schutzstatus gemacht, der damals abgelehnt wurde.

Nun hat die EU als Vertragspartnerin den Vorschlag gemacht, den Wolf nicht mehr als "streng geschützte Art" in Anhang II, sondern nur noch als "geschützte Art" in Anhang III der Konvention zu kategorisieren.

Diesem Vorschlag hat der Ständige Ausschuss nun zugestimmt. Die endgültige Entscheidung wird morgen (06.12.2024) veröffentlicht. Falls nicht mehr als 1/3 der Vertragsparteien Einspruch gegen diese Änderung einlegen, wird sie in drei Monaten in Kraft treten.

Falls weniger als 1/3 der Vertragsparteien Einspruch einlegen, wird die Änderung nur für die Vertragsparteien in Kraft treten, die keinen Einspruch eingelegt haben.