Schweiz: Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation für Abschuss von Elterntieren
Am 20.11.2024 nahm der Bundesrat Stellung zur Interpellation des Nationalrats Nicolet Jacques (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei), in welcher dieser u. a. fragte, weshalb der Kanton Waadt das Wolfsrudel auf dem Mont Tendre nicht ohne Rücksicht auf den Jungtierschutz (also unter Missachtung der vorgegebenen Reihenfolge:Jungtiere vor Elterntieren) erlegen dürfe.
Der Bundesrat antwortete, dass die Kantone die Einhaltung des Tierschutzrechts (Art. 4 Abs. 2 TSchG und Art. 7 Abs. 4 JSG) sicherstellen müssten. Aus diesen tierschutzrechtlichen Regelungen leite sich die Reihenfolge Jungtiere vor Elterntieren zu erlegen, ab. Denn bis zu einem Alter von 7 Monaten könnten Jungwölfe nicht ohne ihre Eltern überleben. Es dürften aus tierschutzrechtlichen Gründen keine elternlosen Jungtiere zurückbleiben.