Schweiz: Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative
Der Bundesrat hat mit einer Medienmitteilung vom 21. August 2024 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative eröffnet. Dieser Gegenvorschlag zielt darauf ab, die Ein- und Durchfuhr sowie den Handel von tierquälerisch gewonnenen Pelzen und Pelzprodukten in der Schweiz zu verbieten und dies im Tierschutzgesetz zu verankern. Während die Pelz-Initiative nur ein Importverbot fordert, geht der Gegenvorschlag weiter und beinhaltet auch ein Handelsverbot innerhalb der Schweiz. Händler sollen künftig nachweisen müssen, dass ihre Pelzprodukte tierschutzkonform hergestellt wurden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. November 2024, und im Sommer 2025 soll der Vorschlag dem Parlament vorgelegt werden.