Schweden: Verbot von Grundfischerei in Hoheitsgewässern

06-06-2024

Auf einer Pressekonferenz vom 4. Juni 2024 kündigten Ministerpräsident Ulf Kristersson und seine Minister den Plan der Regierung an, die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten und allen schwedischen Hoheitsgewässern bis zu einer Entfernung von 12 Seemeilen zu verbieten. Schweden ist damit im Begriff, nach Griechenland das zweite EU-Land zu werden, das die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten verbietet. Bei der Grundschleppnetzfischerei, die von Nichtregierungsorganisationen wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme kritisiert wird, werden schwere Netze über den Meeresboden gezogen, die die Ökosysteme schädigen und Kohlenstoff in die Ozeane freisetzen.