Belgien: Tierschutz in der Verfassung verankert
Am 2. Mai 2024 verabschiedete das belgische Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, der eine Klausel enthält, die den Föderalstaat sowie die Gemeinschaften und Regionen verpflichtet, "den Schutz und das Wohlergehen von Tieren als fühlende Wesen zu gewährleisten". Diese Änderung ist eine Erweiterung einer Änderung des belgischen Zivilgesetzbuches aus dem Jahr 2020, mit der der Status von Tieren vom blossen Eigentum zu fühlenden Wesen geändert wurde. Die Diskussion im Parlament fand am Donnerstag statt, wobei die Befürworter argumentierten, dass diese Verfassungsbestimmung eine endgültige Richtschnur für den Tierschutz darstellen wird. Belgien schliesst sich fünf anderen EU-Ländern - Deutschland, Slowenien, Luxemburg, Italien und Österreich - an, die Tieren einen verfassungsrechtlichen Schutz gewähren.